Projekt: | 1986 |
Ausführung: | 1987-1989 |
BGF: | 3’272 m2 |
Gebäudevolumen SIA 416: | 11’200 m3 |
Baukosten: | 4.9 Mio. Fr. |
Fr./m2 SIA | 440 Fr./m2 |
Projektleitung: | Martin Zulauf |
Verfasser: | Martin Bauer Peter Kupferschmied Urs Mataré |
Bauingenieur: | Hartenbach + Wenger |
Beratung: | Denkmalpflege Stadt Bern, J. Keller |
Bauherrschaft: | Baudirektion Kanton Bern, Direktion Gesundheits- und Fürsorgewesen des Kanton Bern |
Die Umbauplanung für die Gebäudegruppe am Rathausplatz zielte auf drei Schwerpunkte:
- Wiederherstellung alter Gebäudewerte
- Verdichtung der Nutzung
- Anpassung der Gebäude an heutige technische Erfordernisse und zukünftige Entwicklungen.
Die Neuaufteilung der Büros erbrachte auf allen Hauptgeschossen 17 Arbeitsplätze in elf anstelle von acht Räumen, aufgeteilt in ein 3-Personen-, vier 2-Personen- und fünf 1-Personenbüros. Unterteilbarer Sitzungsraum im 2. Dachgeschoss.
Die Verdichtung am Rathausplatz ermöglichte es im weitgehend erhaltenen Gebäude Gerechtigkeitsgasse 72 wieder Wohnungen einzurichten und den Laden mit Atelier in den ersten beiden Geschossen beizubehalten.
Der erst 1930 entstandene Innenhof - Einbau wurde abgerissen und durch einen neuen, viergeschossigen Hofanbau ersetzt. An der gleichen Stelle stand bis zum letzten Umbau 1949 schon ein Hofanbau, der ebenfalss vier Geschosse hatte.
Die Hofgalerie als gemeinsame Erschliessung aller Gebäude ist zugleich architektonisches Kernstück und bauhistorisch wertvollster Teil der Gebäudegruppe. Der Umbau sucht die Beeinträchtigung durch frühere Umbauten zu korrigieren. Anstelle des Turmanbaues wurde das fünfte Bogenfenster der Hofgalerie auf allen Geschossen rekonstruiert.
Der aus dem 16.Jh. stammende Keller im Gebäude Nr.63 wurde für eine halböffentliche Nutzung saniert und dient als Cafeteria und Veranstaltungskeller. Der Keller ist auch direkt von der Gasse aus erreichbar.
Hauptanliegen des Innenausbaus war die Gestaltung durch das natürliche und das künstliche Licht. Transparente Türen und Oblichtbänder in den Bürorückwänden hellen die innenliegenden Verkehrsflächen auf. Die Oblichtbänder und die differenzierte Oberflächengestaltung verdeutlichen, dass die Bürounterteilung Teil der Möblierung ist und nicht zum tragenden Teil der Gebäudestruktur gehört.